Was tun nach einem Autounfall? Im Schadensfall nehmen Sie mit mir Kontakt auf – ich bin neutraler Kfz-Gutachter mit 30 Jahren Erfahrung und Expertise in der Fahrzeugtechnik. Als Ihr unabhängiger Kfz-Sachverständiger unterstütze ich Sie – ganz gleich ob privat oder gewerblich – im Schadensfall schnell, kompetent und zuverlässig: direkt in Dülmen, im Münsterland und bei Bedarf auch deutschlandweit.
Nehmen Sie ganz unkompliziert mit mir Kontakt über WhatsApp auf oder senden Sie mir eine E-Mail mit Ihrem Anliegen.
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Sie wurden ohne eigenes Verschulden in einen Verkehrsunfall verwickelt? Als unabhängiger und neutraler Kfz-Sachverständiger für Dülmen, Kreis Coesfeld und die Region Münsterland bewerte ich den an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden objektiv - ohne Einflussnahme durch Versicherungen. Gut zu wissen und es ist Ihr gutes Recht: Als Unfallgeschädigter dürfen Sie auch dann noch einen eigenen Kfz-Gutachter beauftragen, wenn die gegnerische Versicherung bereits ihr Unfallgutachten fertiggestellt hat. Es geht um Ihren Vorteil!
Nach einem Unfall begutachte, bewerte und dokumentiere ich als Kfz-Sachverständiger sämtliche Schäden am Fahrzeug und erstelle einen Kostenvoranschlag und/ oder eine Restwerteermittlung, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung darzulegen.
Verkauf? Ankauf? Für Oldtimer, Youngtimer oder Gebrauchtwagen ermittle ich den realistischen Marktwert Ihres Fahrzeugs oder unterstütze Sie beim Kauf eines Automobils. Die Fahrzeugbewertung ist eine gute und sichere Grundlage für Kauf- bzw. Verkaufsverhandlungen und schützt Sie vor Überraschungen.
Bei Bagatellschäden am Fahrzeug unter 700–750 € muss der Geschädigte die Kosten für ein vollständiges Gutachten meist selbst tragen. In solchen Fällen ist ein Kurzgutachten eine kostengünstige Alternative, da die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten oft nicht übernimmt.
Nach Erstellung des Schadensgutachten leite ich bei Bedarf alle relevanten Unterlagen – Kfz-Gutachten bzw. Reparatur-Gutachten, Kostenvoranschläge – an Ihre zuständige Versicherung weiter und bin Ihr Ansprechpartner bis zur abschließenden Regulierung des Schadens.
Als unabhängiger Sachverständiger und neutraler Kfz-Gutachter und als Kfz-Meister stehe ich meinen Kunden in allen technischen Fragen mit Rat und Tat zur Seite.
Ich habe die wichtigsten und häufig gestellten Fragen für Sie zusammengefasst!
Ein Kfz-Gutachter sollte immer dann beauftragt werden, wenn Sie in einen Unfall verwickelt wurden – insbesondere bei einem Haftpflichtschaden, also wenn Sie nicht Schuld am Unfall sind. Nur so sichern Sie Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung zuverlässig ab. Auch bei Wertgutachten, technischen Problemen oder Fahrzeugbewertungen lohnt sich ein unabhängiger Sachverständiger.
Nein. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen freien, unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl – auf Kosten der gegnerischen Versicherung (bei eindeutiger Schuldfrage). Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter handelt oft nicht in Ihrem Interesse.
Bei einem Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten – inklusive Anfahrt und Dokumentation. Bei Kaskoschäden oder selbst beauftragten Gutachten (z. B. Wertgutachten) richten sich die Kosten nach Aufwand und Fahrzeugtyp. Ich beraten Sie vorab kostenlos und transparent.
Ja, ich biete einen mobilen Vor-Ort-Service in Dülmen, dem gesamten Münsterland und Westfalen an, bei Bedarf auch deutschlandweit: bei Ihnen zuhause, am Unfallort oder in der Werkstatt Ihres Vertrauens.
Ein Kurzgutachten (auch „Kostenvoranschlag mit Fotodokumentation“) eignet sich für Bagatellschäden unter ca. 750 €. Es enthält die wichtigsten Infos für die Versicherung, ersetzt jedoch kein vollständiges Unfallgutachten. Ich berate Sie, was in Ihrem Fall sinnvoll ist bzw. ob es sich wirklich um einen Bagatellschaden handelt.
Ein Wertgutachten dient der Ermittlung des aktuellen Marktwertes oder Wiederbeschaffungswertes – z. B. bei Oldtimern, Leasingrückgaben oder Verkäufen. Ein Unfallgutachten dokumentiert alle unfallbedingten Schäden und sichert Ihre Ansprüche bei einem Unfallereignis.
1.Kontaktaufnahme (Telefon, E-Mail oder WhatsApp
2.Begutachtung vor Ort: zuhause, Unfallort, Werkstatt
3.Erstellung des Gutachtens inkl. Fotodokumentation
4.Versand an Sie oder direkt an die Versicherung/Anwalt
Sie wurden in einen Verkehrsunfall verwickelt – und wissen nicht was zu tun ist? Sie benötigen ein Kfz-Gutachten bzw. Reparatur-Gutachten oder eine Fahrzeugbewertung? Sie planen den Kauf eines Oldtimers oder Gebrauchtwagens? Nehmen Sie unverbindlich und kostenlos Kontakt mit mir auf – ich berate Sie!
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